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Beschwerdemanagement Ganztagsrealschule Odenthal

"Bevor man sich mit jemandem auseinandersetzt, sollte man sich mit ihm zusammensetzen!"

(römisches Sprichwort)

I. Präambel

Die Ganztagsrealschule Odenthal verpflichtet sich zu einer Haltung, die grundsätzlich von Wertschätzung und Respekt, von Verlässlichkeit und Verantwortung sowie dem Willen zur konstruktiven Konfliktlösung geprägt ist. Dabei geht es stets darum, die Beziehung zwischen den Menschen zu stärken, die Bedürfnisse und Sichtweisen der Partner innerhalb der Schule ernst zu nehmen und Probleme bzw. Konflikte so weit wie möglich zu klären.

Trotz aller Bemühungen um Transparenz, Kommunikation, Mitbestimmung und Verlässlichkeit kann es im Alltag einer Schule mit immer wieder zu Konflikten, Missverständnissen und Meinungsverschiedenheiten kommen.

Ein umfassendes und transparentes Beschwerdemanagement soll allen Beteiligten in Schule verlässliche Wege für den Beschwerde- und Konfliktfall aufzeigen.

Grundsätzlich ist zwischen zwei Formen von Beschwerden zu unterschieden:

  • Informelle Beschwerde (Verhalten Entscheidungen von der in der Schule tätigen Personen, gegenüber Entscheidungen schulischer Gremien oder bestehenden Regelungen der Schule)
  • Formale Beschwerden/Widersprüche (Leistungsbewertung, Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen)

II.  Stufen der Verantwortung

Beschwerden bzw. Konflikte werden zunächst zwischen den unmittelbar Beteiligten vorgebracht. Nach dem Grundsatz der dezentralen Verantwortung werden sie auf der Ebene bearbeitet, wo sie entstanden sind. Ein Gesprächsprotokoll zwischen den Konfliktparteien wird empfohlen. Verläuft das Gespräch erfolgreich, ist die Beschwerde abgeschlossen.

Sollte das direkte Gespräch nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen, müssen weitere Personen in die Konfliktlösung mit eingebunden werden.

Diese können folgende Aufgaben haben:

  • Klärungshelfer
  • Moderator
  • Entscheidungsperson (Schulleitung)

Das folgende Schaubild zeigt den Instanzen-Weg bei Konflikten/Beschwerden auf.

 

Instanzen-Weg bei Konflikten/Beschwerden

 

 

Konfliktpartner

 

 

 

G E S P R Ä C H

 

 

B E I D E R

 

 

K O N F L I K T P A R T E I E N

1. Instanz

2. Instanz

3. Instanz

 

 

Schüler

-

Mitschüler

Pause Aufsicht

 

Unterricht Fachlehrer Klassenleitung

 

 

 

Beratungslehrer SV-Lehrer

 

 

 

Schulleitung

 

Streitschlichtung

   
 

Konflikt des Fachlehrers Erziehungsberechtigte Klassenleitung

   

Schüler

-

Lehrer

Konflikt der Klassenleitung Erziehungsberechtigte

 

Konflikt des Schülers Klassenleitung Beratungslehrer

SV-Lehrer

„Runder Tisch“: Erziehungsberechtigte des Kindes, Lehrer, Klassenlei- tung

 

Schulleitung

 

 

Erziehungsberechtigte

-

Lehrer

Unterricht Fachlehrer

 

Klasse Klassenleitung Pflegschaftsvorsitz

 

 

 

Schulleitung

 

 

 

Schulaufsicht

 

Erziehungsberechtigte

-

Mitschüler

 

 

Klassenleitung

„Runder Tisch“: Erziehungsberechtigte bei- der Kinder, Klassenleitung

 

Schulleitung

 

Erziehungsberechtigte

-

Schulleitung

 

 

Schulaufsicht

   

 

Pädag. Mitarbeiter

-

Schüler

Klassenleitung

 

Koordinator Ganztag

 

 

Schulleitung

 

Lehrer

-

Lehrer

 

Lehrerrat

 

Schulleitung

 

Lehrer

-

Schulleitung

 

Lehrerrat/Personalrat

 

Schulaufsicht

 

 

III.   Formale Beschwerden/Widersprüche

Allgemeines

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen offiziellen Widersprüchen gegen Verwaltungsakte (z. B. Aufnahme an der Schule, Ordnungsmaßnahmen, Versetzung, Vergabe eines Abschlusses) und Beschwerden gegen einzelne Leistungsbewertungen.

Ein Widerspruch kann u. a. eingelegt werden gegen die Entscheidung der Versetzungskonferenz hinsichtlich der Wiederholung der Klassenstufe oder der Nicht-Zulassung zur Nachprüfung. Entsprechende Entscheidungen werden stets durch die Schule dokumentiert bzw. mitgeteilt und enthalten eine Rechtsbehelfsbelehrung, aus der Frist und Form eines möglichen Widerspruchs hervorgehen. Der Widerspruch wird innerhalb der entsprechenden Frist (ein Monat nach der Mitteilung über den entsprechenden Verwaltungsakt) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Schule oder bei der Schulaufsicht eingelegt.

Gegen alle anderen Leitungsbewertungen (also etwa die Bewertung einer Klassenarbeit, die Erteilung einer Quartalsnote, die Bewertung der Leistungen im Bereich der Sonstigen Mitarbeit sowie nicht versetzungs- oder abschlussrelevante Noten auf Zeugnissen) ist grundsätzlich eine Beschwerde möglich.

Vorgehensweise bei Beschwerden gegenüber Leitungsbewertung / Noten

Grundsätzlich gilt, dass einer Beschwerde immer zunächst innerhalb der Schule abgeholfen werden soll. Sind die Erziehungsberechtigten bzw. ist die Schülerin oder der Schüler mit einer Note nicht einverstanden oder besteht Unklarheit darüber, inwieweit die Leistungsbewertung gerechtfertigt ist, soll zeitnah zur Mitteilung der Note zunächst das direkte Gespräch mit der Lehrkraft gesucht werden. Kann in diesem Gespräch der Beschwerde nicht abgeholfen werden, so wird die Beschwerde schriftlich bei der Schulleitung eingereicht. Zur Bearbeitung der Beschwerde richtet die Schule einen Beschwerdeausschuss ein. Dieser besteht aus einem Mitglied der Schulleitung, der betroffenen Fachlehrkraft und dem Fachkonferenzvorsitzenden. Dieser Ausschuss hat lediglich eine beratende Funktion und spricht eine Empfehlung aus. Die Entscheidung darüber, ob die Note verändert wird, liegt bei der betroffenen Fachlehrkraft. Die Schulleitung teilt dem der Beschwerdeführer die Entscheidung schriftlich mit und begründet diese. Hilft die Schule der Beschwerde nicht ab, so wird sie an die zuständige Schulaufsicht weitergeleitet.

Vorgehensweise bei Widersprüchen gegen Nicht-Versetzung bzw. Nicht-Erteilung eines Abschlusses

Die Entscheidung über eine Nicht-Versetzung bzw. die Nicht-Erteilung eines Abschlusses ist rechtlich ein Verwaltungsakt. Eine Beschwerde gegen eine solche Entscheidung hat daher juristisch den Status eines Widerspruchs. Dieser muss schriftlich in der Schule eingereicht werden oder kann im Sekretariat der Schule zur Niederschrift aufgegeben werden. Das jeweilige Dokument, welches die Versetzung bzw. den Abschluss bescheinigt, enthält eine entsprechende Rechtshilfebelehrung. Auch hier gilt, dass zunächst schulintern dem Widerspruch abgeholfen werden muss. Zuständig hierfür im Sinne eines Beschwerdeausschusses ist dasjenige Gremium, welches die von dem Beschwerdeführer beanstandete Entscheidung getroffen hat.

 

Vorgehensweise bei Widersprüchen gegenüber Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG

Über Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz § 53, Abs. 311 wird von der Schulleitung bzw. von der dafür gewählten Teilkonferenz entschieden. Eine Ordnungsmaßnahme ist ein Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Dieser muss schriftlich in der Schule eingereicht werden oder kann im Sekretariat der Schule zur Niederschrift aufgegeben werden. Ein Widerspruch gegen die Überweisung in eine parallele Lerngruppe oder gegen den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht (§ 53, Abs. 3, Ziffern 2 und 3) hat keine aufschiebende Wirkung. Die von der Schulleitung ausgefertigte schriftliche Mitteilung über die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme enthält eine entsprechende Rechthilfebelehrung. Wie bei Beschwerden oder Widersprüchen gegen Noten, Nicht-Versetzung oder bei der Erteilung von Abschlüssen muss auch einem Widerspruch gegen eine von der Schule ausgesprochene Ordnungsmaßnahme zunächst schulintern abgeholfen werden. Ist dies nicht möglich, wird der Widerspruch an die Schulaufsicht weitergeleitet.

Auszeitkonzept der Ganztagsrealschule Odenthal

Ziel unseres Auszeitenkonzeptes ist es, allen SuS die bestmöglichen Chancen für einen erfolgreichen Schulabschluss zu eröffnen und die Erreichung der Lernziele aller Fächer zu verfolgen. Dazu muss der Ordnungsrahmen, so wie er im Schulgesetz und in der Schulordnung verankert ist, in allen Unterrichtsstunden jederzeit gewährleistet sein. Dieser Ordnungsrahmen fußt auf der Maßgabe, dass „ … alle SuS und alle Lehrkräfte der GRO … zu jeder Zeit das Recht auf störungsfreien Unterricht haben“. In diesem Zusammenhang kommt den Lehrkräften die Aufgabe zu, die Einhaltung des Ordnungsrahmens sicherzustellen. Unterrichtsstörungen wie z. B. Hereinrufen, Verlassen des eigenen Platzes, ständiges unaufgefordertes Reden, Provokationen, Störgeräusche, Nichtbefolgen von Anweisungen etc. müssen vermieden und wertvolle Unterrichtszeit erhalten werden.

Ziel des Konzeptes ist es, die große Zahl von lernbereiten SuS zu schützen sowie diejenigen SuS zu unterstützen, die Unterricht stören. Die Grundlage dieser Vorgehensweise ist die Anerkennung der für alle verbindlichen Grundregel, dass sowohl SuS als auch Lehrkräfte sich in der Schule in einer Gemeinschaft befinden, die durch klare Regeln und Konsequenzen bei Regelübertretungen gekennzeichnet ist.

Die Basis der an unserer Schule praktizierten Vorgehensweise zur Bewahrung des Ordnungsrahmens bildet das System der „Ampel“ (an der Tafel als Symbol) sichtbar. Zu Beginn des Unterrichts befinden sich alle SuS der Lerngruppe auf „grün“. SuS, die den Unterricht gestört haben, werden von der Lehrkraft ermahnt und werden auf „gelb“ gesetzt (an der Tafel durch Aufschreiben des Schülernamens neben der Ampel sichtbar). Dies eröffnet den betroffenen SuS neben einer Warnung die Möglichkeit, zu dem geforderten, „normalen“ Unterrichtsverhalten zurückzukehren. Bei dieser Verfahrensweise stehen die betroffenen SuS naturgemäß unter einer „besonderen Beobachtung“ der jeweiligen Lehrkraft. An dieser Stelle soll gewährleistet werden, dass die Einhaltung des Ordnungsrahmens bestehen bleibt, bzw. wiederhergestellt wird. Bei weiteren Unterrichtsstörungen des oder der SuS, die den Status „gelb“ haben, sieht sich die Lehrkraft dazu veranlasst, die Stufe „rot“ auszusprechen. Dies zieht weitreichende Konsequenzen für die jeweiligen SuS nach sich:

  1. SuS, die mehrfach den Unterricht gestört haben, werden in einen anderen Unterrichtsraum verwiesen (Auszeit). Dort findet parallel Unterricht einer anderen Lehrkraft der Realschule statt. Dies muss nicht zwingend Unterricht der gleichen Klassenstufe sein, sondern die Zuteilung folgt rein schulorganisatorischen Gegebenheiten.
  1. In der „neuen“ Klasse reflektieren die SuS schriftlich ihr Fehlverhalten auf einem von der Schule konzipierten Formblatt („Ich beschreibe, was ich getan habe“, „welche Regeln habe ich dadurch verletzt?“, „Welche Folgen hat mein Verhalten für mich/ für meine Klasse/ für meine Lehrerin/ für meinen Lehrer?“, „So will ich mein Verhalten verbessern“ - mit Ansprache des jeweils betroffenen Lehrers/ Lehrerin. Abschließend verpflichtet sich der/ die betroffene Schüler/ Schülerin, den im eigentlichen Unterricht verpassten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten.
  2. Abschließend wird in einer Art „Vertrag“ zwischen Schüler/ Schülerin und dem Lehrer/ der Lehrerin festgehalten, zukünftig das eigene sowie das Recht der Anderen auf störungsfreien Unterricht zu achten und zu respektieren. Die Vereinbarung wird von beiden „Parteien“ unterschrieben.
  1. Wenn ein Schüler/ eine Schülerin zweimal in die Auszeit geschickt wurde (Zeitraum muss noch definiert werden), werden die Eltern schriftlich informiert.
  1. Wenn ein Schüler/ eine Schülerin erneut innerhalb der nächsten vier Unterrichtswochen eine Auszeit nehmen muss, wird er/ sie mit sofortiger Wirkung vom Unterricht ausgeschlossen, bis die Eltern zusammen mit ihrem Sohn/ ihrer Tochter am nächsten Morgen vor Unterrichtsbeginn ein Beratungsgespräch wahrgenommen haben.

Diese Maßnahmen dienen in erster Linie der Krisenintervention bei Unterrichtsstörungen in der Klasse. Durch die strikte Verankerung des Maßnahmenkataloges bei Zuwiderhandlung gegen die Klassenregeln sind den SuS die Konsequenzen bzw. Sanktionen jederzeit bewusst und transparent.

Die SuS, die in die Auszeit gehen, erhalten zur Bearbeitung beiliegendes Dokument:

Auszeit für ______________________ KL.___

Ich denke über mein Verhalten vom _____________ nach.

 

Wegen ständigen Störens im Unterricht von Frau /Herrn ______________________habe ich mich für eine „Auszeit“ entschieden, um zu erarbeiten, wie ich die grundlegenden Regeln des Umgangs mit anderen Menschen und die Regeln des Unterrichts beachten und anwenden kann.

 

1. Ich beschreibe, was ich getan habe:

 

 

 

 

 

2. Welche Regeln habe ich dadurch verletzt?

 

 

 

 

 

 

3. Welche Folgen hat mein Verhalten?

Für mich:

 

Für meine Klasse:

________________________________________________________

 

Für meine Lehrerin/meinen Lehrer:

 


  1. So will ich mein Verhalten verbessern:

Sehr geehrte(r) Frau /Herr,

 

 

 

 

  1. Durch meine Entscheidung für die Auszeit habe ich Unterricht in folgendem Fach verpasst: _____________________________________

Ich werde mir die Lernaufgaben, Arbeitsblätter und Mitschriften bei

________________________ oder bei _____________________ besorgen.

Ich werde alles nacharbeiten!

6. Für meine Überlegungen habe ich mich nach Kräften bemüht und mein Bestes gegeben. Wenn ich wieder im Klassenverband oder Kurs lernen darf, werde ich das Recht der Anderen auf störungsfreien Unterricht achten und unsere Regeln beachten. Das verspreche ich mit meiner Unterschrift.

___________________________________________

Unterschrift des Schülers/ der Schülerin

_______________________________                                           Auszeit verlassen um ________ Uhr

Unterschrift der Lehrerin/des Lehrers

 

Ich habe den Plan mit _______________________________ besprochen und bin einverstanden.

__________________________________________________________________________________

Datum                                    Unterschrift Lehrerin/Lehrer                                          Unterschrift Schülerin/Schüler

Bitte abschließend dieses Dokument ausgefüllt in der Schülerakte abheften.

Ich kann deinen Plan nicht akzeptieren, weil ______________________________________________

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

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